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Risiken vermeiden!

Ein Schwerpunkt der Expertise im Medizinrecht liegt im Transplantationsrecht. Jeder ist aufgefordert, sich mit der Frage, ob er Gewebe- oder Organspender sein möchte, zu beschäftigen.

Wir beraten bereits seit über 20 Jahren in diesem Spezialgebiet des Medizinrechts, insbesondere zu folgenden Themen:

  • Vertrag nach § 12 TPG u.a. mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der Bundesärztekammer
  • Sonstige Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Transplantationsrecht
  • Datenschutz beim Umgang und der Weitergabe von Patientendaten in der Transplantationsmedizin
  • Haftungsgesichtspunkte in der Transplantationsmedizin

 

Aber auch in weiteren Bereichen des Medizin- und Medizinprodukterechts bestehen langjährige Erfahrungen, zum Beispiel:

  • Beratung im Zusammenhang mit Arzneimittelzulassungsanträgen (insb. Sonderprobleme bei Spezialprodukten)
  • Beratung bei Verträgen im Zusammenhang mit der Prüfung von Arzneimitteln im Bereich der Forschung & Entwicklung und der Arzneimittelherstellung (auch Biotechnologie)
  • Verträge bzgl. Übertragung von Arzneimittelzulassungen auf Dritte
  • Beratung bei Fragen der Verpackung und Kennzeichnung von Arzneimitteln
  • Rechtliche Stellungnahmen betreffend die Einstufung von Produkten als Arzneimittel, Gewebezubereitung oder Medizinprodukt bei Abgrenzungsschwierigkeiten